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Verkaufs- und Lieferbedingungen
Stand: 01.11.2009

 

A - Allgemeines 

1.   Bestellungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt).

2.     Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt – 
es sei denn wir hätten dieses ausdrücklich bestätigt. Dies gilt auch für den Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung ausführen oder Zahlung auf den Kaufpreis entgegennehmen. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie einer Bestellung zugrunde gelegt worden sind und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.

3.     Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Etwa unwirksame Bestimmungen sind durch Neuregelung, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen, zu ersetzen.

B - Angebot und Vertragsabschluss: 

1.     Alle Bestellungen, Liefer- und Kaufverträge, sonstige Abschlüsse und Vereinbarungen aller Art bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.     Bis zu unserer schriftlichen Bestätigung gelten Angebote aller Art als unverbindlich.

3.     Telegraphische, telefonische und mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gleichfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

4.     Durch Beauftragte getätigte Verkäufe benötigen unsere schriftliche Zustimmung.

5.     Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

6.     Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. 

C - Preise 

1.     Die Preise des Kaufgegenstandes verstehen sich ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, netto Kasse ohne jeden Abzug. Im Preis sind nicht inbegriffen die Verpackungskosten, Versandspesen, Zölle, Konsulargebühren, Versicherungen und gesetzliche Umsatzsteuer.

2.     Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate, sind Preisänderungen zulässig. Es gilt dann der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. 

D - Zahlungsbedingungen: 

1.      Wird im Einzelfall nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen fällig, sobald dem Besteller die Versandbereitschaft gemeldet wird, in bar ohne jeden Abzug an uns frei Zahlstelle Brinkum zu leisten.

2.      Bei Zahlungsverzug berechnen wir als Verzugszinsen mind. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zzgl. Umsatzsteuer. Die Geltendmachung weiterer Verzugsfolgen bleibt dadurch unberührt.

3.      Der Auftraggeber ist nicht berechtigt unsere Forderungen mit irgendwelchen Gegenansprüchen aufzurechnen oder deswegen Zahlungen zurückzuhalten.

4.      Bei Zahlungen aller Art gilt der Tag als Erfüllungstag, an dem wir frei über den Betrag verfügen können. Der Einzug von Wechseln und Schecks, deren Annahme wir uns vorbehalten, wird mit der größtmöglichen Sorgfalt vorgenommen, jedoch ist jede Haftung unsererseits für richtigen und rechtzeitigen Eingang der Wechsel- oder Schecksumme über den Rahmen der Wechsel- und Scheckrechtlichen Bestimmungen hinaus ausgeschlossen. Wechsel-, Scheck-, Diskont-, Bank-, und ähnliche Spesen sowie Zinsen, die bei dem Einzug oder der Diskontierung von Wechseln oder Schecks aufzuwenden sind, sind an uns zu vergüten. 

E - Abnahme-, Zahlungsverzug 

1.      Nicht rechtzeitige Abnahme oder Einlösung einer Sendung sowie die Überschreitung der eingeräumten Zahlungsziele berechtigt uns zukünftig Vorauskasse zu verlangen und/oder die weiteren Lieferungen einzustellen. Die nicht abgenommene Sendung können wir nach unserer Wahl zurücknehmen oder für Rechnung des Kunden beliebig verwerten. Zur Benachrichtigung des Bestellers über Art, Ort und Zeitpunkt der Verwertung oder zur Einholung seines Einverständnisses sind wir in diesem Falle nicht verpflichtet. Der Verwertungserlös wird auf die Verpflichtungen des Bestellers aus dem Vertragsverhältnis angerechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsfolgen bleibt vorbehalten. Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ein. 

F - Lieferung und Lieferverzug 

1.     Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist der Liefertermin/die Lieferfrist erneut zu vereinbaren. Sie gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, gleichviel sie in unserem Betrieb, bei unserem Lieferanten oder sonstwo auftreten z.B. höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen, Verzögerungen oder Behinderungen in der Beförderung, Streiks, nicht von uns verschuldete, verspätete Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen. Wir haben das Recht, in solchen von uns behaupteten Fällen vom Vertrage zurückzutreten oder die Lieferfristen angemessen zu verlängern. Den Kunden steht aus diesen Gründen weder ein Rücktrittsrecht noch ein Anspruch auf Schadenersatz zu.

2.     Konstruktion- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderung des Lieferumfanges bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar sind. 

G - Gefahrenübergang / Versand 

1.      Die Gefahr geht mit der Absendung, Übernahme sowie Ablieferung des Versandgutes an ein Versandunternehmen ab Werk auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand oder Übernahme durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits am Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über.

2.      Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anforderung und Kosten des Bestellers.

3.      Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers. Wir sind berechtigt unter den Versandarten die günstigste zu wählen, sofern die verkehrsübliche Sicherheit gewährleistet ist. Versand verkaufter Fahrzeuge, Waren und reparierter Stücke geschieht stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers; dasselbe gilt bei Einbauten für die An- und Abfuhr von Fahrzeugen. Alle Fahrzeuge und Waren sind vor dem Versand bzw. der Abholung in unserer Fabrik besonders zu prüfen und abzunehmen. Unterbleibt dies so gilt dies als Verzicht auf Prüfung und Abnahme vor Versand und als bedingungsgemäße Lieferung und Übernahme.

4.      Wünscht der Auftraggeber Zustellung des Fahrzeugs oder der Maschine, so erfolgt dies auf seine Rechnung und Gefahr. 

H - Einstellen der Fahrzeuge 

1.      Einstellen der Fahrzeuge bei Neubauten, Reparatur oder Einbauarbeiten erfolgt unentgeltlich, solange kein Verzug in der Abholung vorliegt, ist letzteres doch der Fall, wird Stand- und Lagergeld berechnet. Irgendeine Haftung wird für das Abhandenkommen oder die Beschädigung eingestellter Fahrzeuge oder Teile davon oder zu reparierender Stücke durch Diebstahl, Feuer, Unruhen oder beliebige andere Ursachen, soweit zulässig, ausgeschlossen.

2.      Wir haften nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit er uns nicht aufgrund besonderer Vereinbarung zur Verwaltung übergeben worden ist.

3.      Probefahrten erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung und Verantwortung für Personen- oder Sachschäden. Soweit wir von dritter Seite haftbar gehalten werden, steht uns der Rückgriff an den Eigentümer oder Auftraggeber frei. 

I  - Beanstandungen 

1.      Lieferungsmängel sind unverzüglich, spätestens acht Tage nach Erhalt der Ware/ Sendung schriftlich zu rügen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Bei nachweisbaren Qualitätsmängeln leisten wir Ersatz durch kostenlose Neulieferung des mit Mängeln behafteten Teiles. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Rücktritt vom Vertrag, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei versteckten Mängeln gilt die gleiche Rügefrist vom Zeitpunkt der erstmaligen Entdeckung des Mangels. Alle Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Unterbleiben sie während der vorbezeichneten Fristen, gelten die Lieferungen und Leistungen als einwandfrei und vertragsgemäß.

2.      Für von uns nicht selbst hergestellte Teile und Fremdleistungen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegen unseren Lieferanten wegen etwaiger Mängel zustehenden Ansprüche.

3.      Wir haften nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit nur unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler in Kürze selbst verschwindet oder vom Käufer selbst mit ganz unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.

4.      Änderungen der Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

5.      Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel oder Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:

          •   Bestimmung von Konstruktionen oder Material durch den Besteller oder  Dritte
 •  
Fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte
 •   Fehlerhafte Bedienung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
 •   Nichteinhaltung von Betriebsanleitungen und Wartungsvorschriften
 •   Unsachgemäßer Gebrauch einer anderen als der bestimmungsgemäßen Verwendung oder              Beanspruchung des Gerätes
 •   Natürlicher Verschleiß
 •   Verwendung des Gerätes bei mehr als Ein-Schicht-Betrieb (8 Stunden)
 •   Einbau von Fremdteilen (Produkte anderer Hersteller), die nicht in der Betriebsanleitung oder durch       uns mit ausdrücklicher schriftlicher Erklärung genehmigt sind
 •   Zerlegung oder Veränderung des Vertragsgegenstandes durch den Besteller oder Dritte ohne       unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung
 •   Fehlerhafter Einbau und die nicht ordnungsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes
 

J - Ansprüche des Bestellers durch Mängel 

1.             Ansprüche wegen Mangels setzen voraus, dass der Käufer seinen Rüge-Obliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2.             Die Nacherfüllung erfolgt durch unsere Wahl durch Nacharbeit oder Ersatzlieferung des reklamierten Teiles. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

3.             Für die Durchführung der erforderlichen Nacharbeit ist uns nach Terminabsprache entsprechende Zeit und Gelegenheit einzuräumen, anderenfalls entfällt der Nacherfüllungsanspruch. Wir behalten uns vor die Nacharbeit in der von uns bestimmten Werkstatt vornehmen zu lassen.

4.             Alle Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres nach Auslieferung.

5.             Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Lieferung von alten oder gebrauchten Materialien oder Ersatzteilen.

K - Haftung

1.           Ansprüche auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn uns ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

2.          Sofern wir grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den Ersatz des typischen unvorhersehbaren Schadens beschränkt. 

L - Eigentumsvorbehalt 

1.          Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Posten unserer Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt worden ist.

2.          Der Käufer kann an unseren Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Er verarbeitet ggf. für uns. Auch die verarbeiteten Waren dienen zu unserer Sicherung. Bei Verarbeitung unserer Waren mit fremden, nicht unseren Kunden gehörenden, Waren werden wir Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes unserer Waren zu den fremdverarbeiteten. Die aus der Verarbeitung entstandenen neuen Sachen gelten als unser Vorbehaltseigentum.

3.          Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Alle Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden hiermit an uns abgetreten. Wenn die Vorbehaltswaren vom Käufer zusammen mit Fremden, nicht uns gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren an uns als abgetreten.

4.          Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Wir sind berechtigt dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.

5.          Der Käufer ist verpflichtet während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die von uns gelieferten Waren und die unter ihrer Verwendung hergestellten neuen Sachen auf unser Verlangen gegen Feuer, Haftpflicht und Vollkasko versichert zu halten.

6.          Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer für den Kaufgegenstand eine ausreichende Vollkaskoversicherung abzuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer zustehen. 

M - Erfüllungsort und Gerichtsstand 

1.          Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und künftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess, ist Syke.

2.          Für alle vertraglichen Beziehungen gilt zwischen den beiden Vertragspartnern ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

N - Export 

1.          Für alle Geschäfte sind die von der Internationalen Handelskammer aufgestellten „Internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln“ (INCOTERMS 1953) und die vorstehenden Bedingungen maßgebend.

 

Bock Silosysteme KG

Gottlieb-Daimler-Str. 22
28816 Stuhr-Brinkum